Erfolg in China
   

Steuern + Buchhaltung


Aktuelle Steuerfragen

International tätige Unternehmen müssen gerade jetzt die bisherigen Strukturen überprüfen. Die Notwendigkeit ergibt sich vor dem Hintergrund neuester Gesetzgebung in Deutschland, die sich sehr stark am Europarecht orientiert, aber auch wegen der in 2007 anstehenden OECD-Beschlüsse zur erweiterten Auslegung des Begriffes „Betriebsstätte“. Wer jetzt nicht handelt, muss dies unter Umständen sehr teuer bezahlen.

China wird mit der Steuerreform 2008 die Begünstigung der Ausländer abschaffen. Die bereits in Kraft getretene Reform der Rechnungslegung ab 2007 macht die Sache nicht einfacher. Auch von daher besteht somit dringender Bedarf, die bisherigen Strukturen, insbesondere auch die Steuerstrategie kurzfristig zu überprüfen. 

Halbieren Sie Ihre Anlaufverluste durch Anrechnung bei der Steuer. Das Außensteuerrecht in Kombination mit dem Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung (DBA) lässt solche Gestaltungen zu.

Beispiel: die Anlaufkosten betragen 250.000 €. Im günstigen Fall lässt Deutschland den Abzug dieser Kosten zu; das spart ca. 95.000 € Steuern. Im Standardfall (ohne Gestaltung) werden diese Kosten in Deutschland nicht zum Abzug zugelassen, dafür besteuert China einen fiktiven Gewinn, der sich aus den Ausgaben errechnet (cost-plus-Methode). Die Steuerlast in Deutschland wird um 95.000 € höher, China verlangt zusätzlich 25.000 €. Es ist also lohnenswert, sich hier umfassend und kompetent beraten zu lassen.

Weitere Informationen über Steuerstrategien Deutschland - China finden Sie im Download der Kanzlei Artax 

 

Steuern in China

Bei der Realisierung eines Investments in China ist vor allem die sorgfältige steuerliche Planung des Vorhabens wichtig. Dabei müssen nicht nur die in China erhobenen Steuern, sondern auch die steuerlichen Auswirkungen in Deutschland oder weiteren Ländern, die mit dem Investment in Zusammenhang stehen, berücksichtigt werden. Ein erster Schritt der steuerlichen Begutachtung ist jedoch die Prüfung der nationalen, in China anfallenden Steuern.

Mehr dazu im Download der Kanzlei Rödl & Partner.

Bilanzrechtsreform 2007

Im Bereich der Rechnungslegung wird sich China ab diesem Jahr stärker an den International Accounting Standards [IAS] orientieren. So werden die bestehenden 16 chinesischen Accounting Standards [CAS] durch 38 neue Regelungen ersetzt, um eine Annäherung an den International Financial Standard [IFRS] zu vollziehen.

Weiterhin werden Berichte in Chinesisch, wahlweise mit einer anderen Sprache abzufassen sein. Die Berichtwährung bleibt RMB. Die Dynamik des chinesischen Steuersystems hängt natürlich wesentlich von der Umsetzungseffizienz der zuständigen Behörden ab.

 

 

 

 

   
   
 
     
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