Erfolg in China
   

Erste Informationen zum Geschäftsrecht


Rechtsfragen Kompakt

Die juristischen Aspekte eines Chinaengagements sind vielfältig und unterliegen einem stetigen Wandel. Kein erfolgreiches Chinageschäft ohne kontinuierliche rechtliche Unterstützung erfahrener Anwälte!

Einen ersten groben Überblick bietet eine Ausarbeitung der bfai
PDF Download: China Rechtsfragen kompakt März 2008

 

 

Marken- + Produktpiraterie

Produktpiraterie und Patentschutzverletzungen sind derzeit mit die größten Hindernisse für ein stärkeres Engagement insbesondere der KMU-Unternehmen.

Die Konsultation eines chinaerfahrenen Patentanwalts sollte deshalb unabdingbar schon Teil einer jeden Erst-Messevorbereitung sein.

Einen wichtigen Beitrag liefern auch die Forschungsergebnisse von Dr. Andreas Blume, ehemals Leiter des China-Kompetenzzentrums der IHK Pfalz. Dieser hat sich mit der Problematik sehr intensiv und praxisnah im Rahmen seiner Dissertation auseinandergesetzt.

Inhaltsverzeichnis und Bezugsquelle im Download.


Markenanmeldung + Markenschutz

Der Produkt-, Know How- und Markenschutz auf dem chinesischen Markt ist ein komplexer Problembereich, der unbedingt schon im Vorfeld eines Markteintritts mit ausgewiesenen Kennern der Rechtsmaterie intensiv beraten und umgesetzt werden muss.

Zur Einstimmung finden Sie im Download eine Ausarbeitung aus der global tätigen Kanzlei Rödl & Partner.


Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) werden in China verbreitet genutzt. Wenn ausländisch investierte Unternehmen die im Stammhaus verwendeten AGB auch in China einsetzen wollen, sind sie zunächst ins Chinesische zu übersetzen, damit die chinesischen Geschäftspartner sie leicht verstehen und sich mit ihnen einverstanden erklären können.

Im Anschluss daran sind die AGB zum Zwecke ihrer Wirksamkeit bzw. Durchsetzbarkeit an chinesische Regelungen bzw. Handelsgewohnheiten anzupassen. Ansonsten könnten unverändert übernommene ausländische AGB im Zweifelsfall unwirksam bzw. undurchsetzbar sein. Mehr dazu finden Sie im Download in einer Ausarbeitung von Rödl & Partner

Außerdem finden Sie hier Informationen zu den AGB vom bfai-Service:
Download zu AGB

Prozessrecht

Das Prozesssystem Chinas besteht aus drei Prozessrechten: dem Strafprozessrecht, dem Zivilprozessrecht und dem Verwaltungsprozessrecht.

Gerichte
Anders als im deutschen Gerichtssystem werden alle Prozesse vor den Volksgerichten geführt. Diese sind vierstufig aufgebaut und unterteilt in das Oberste Volksgericht, die Höheren Volksgerichte, die Volksgerichte der mittleren Ebene und die Volksgerichte der Basisebene. In den Gerichten werden spezielle Gerichtssäle eingerichtet, vor denen die entsprechenden Prozesse geführt werden: Ein Zivilgerichtssaal, ein Strafgerichtssaal und ein Verwaltungsgerichtssaal. Die Volksgerichte werden entsprechend der Einteilung der jeweiligen Gebietskörperschaften lokal errichtet.

Zwei-Instanzen-System
In China wird ein Zwei-Instanzen-System praktiziert. Aufgrund dieses Systems tritt ein Urteil oder gerichtlicher Beschluss eines Gerichts erster Instanz nicht unverzüglich in Kraft, sondern die Parteien sind berechtigt, sich innerhalb einer vorgeschriebenen Frist an die nächst höhere Gerichtsinstanz zu wenden. Mehr dazu im Download aus dem Hause Rödl & Partner


 

 

 

 

   
   
 
     
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